Unterbrechung

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Menü: Konstrukt→Unterbrechung→1:1 / 1:n / Bedingung

Die Unterbrechungskonstrukte stehen nur in GeVo-Steuerungen zur Verfügung.

Die Unterbrechung unterbricht die Verarbeitung, bis vom Sachbearbeiter eine Wiederaufnahme erfolgt.

Bei Beginn der Unterbrechung wird dem Sachbearbeiter eine Liste möglicher Unterbrechungsgründe angezeigt, aus der er einen oder mehrere auswählen kann. Bei Wiederaufnahme der Verarbeitung wird dem Sachbearbeiter erneut die Liste der Unterbrechungsgründe angezeigt, und zusätzlich eine Liste mit Wiederaufnahmegründen, aus der er einen oder mehrere auswählen kann.

Aufgrund der gewählten Unterbrechungs- und Wiederaufnahmegründe erfolgt dann bei der Wiederaufnahme eine automatische Entscheidunng, bei der die angegebenen Gründe, ggf. kombiniert mit anderen Bedingungen, abgefragt werden.

Je nach Anzahl der Bedingungen unterscheidet ControlEdge - wie bei der Entscheidung - eine 1:1-Unterbrechung oder 1:N-Unterbrechung.

Bei der 1:1 Unterbrechung wird eine Aktion unter einer bestimmten Bedingung (= optional) ausgeführt, andernfalls nicht. Es gibt keinen ELSE-Fall:

 IF <bedingung>
   <aktion ausführen>
 END;  

Die 1:N-Unterbrechung kennt eine beliebige Anzahl Bedingungen, aufgrund derer aus n vorhandenen Aktionen eine oder keine Aktion ausgeführt wird.

In Pseudocode ausgedrückt, lautet die 1:N-Unterbrechung:

 SELECT.
 CASE <bedingung-1>
    <aktion-1>
 CASE <bedingung-2>
    <aktion-2>
 ........
 ........
 CASE <bedingung-n>
    <aktion-n>
 ELSE
    <aktion-else>
 END; 

Der ELSE-Fall wird von ControlEdge immer vorgegeben. Falls für den ELSE-Fall keine Aktion ausgeführt werden soll, kann er leer bleiben.

Bei der Festlegung der Bedingung ist es wichtig, darauf zu achten, dass in keiner Situation zwei der Bedingungen zutreffen können. .

Definition einer 1:1-Unterbrechung

Definition einer 1:N-Unterbrechung

Einfügen einer zusätzlichen Bedingung in 1:N-Unterbrechung

Definition der Unterbrechungs- und Wiederaufnahmegründe