Für die Barrierefreiheit (BFSG = „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“) von Dokumenten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dafür wurden in CTV einige Anpassungen gemacht. Nicht alle Anpassungen greifen für alle Dokumente, und es gibt ein paar Punkte, auf die bei der Gestaltung von Schriftstücken und Bausteinen zu achten ist.
Zum Erstellen eines PDF-Dokuments wird das OpenXML durch einen Konvertierer umgewandelt in ein PDF. Der PDF-Konvertierer, der seitens der Alte Leipziger verwendet wird, produziert leider kein BFSG-konformes PDF. Deshalb ist eine Nachbearbeitung notwendig, bei der wir das erstellte PDF analysieren und anpassen, um einige Probleme im PDF zu korrigieren.
Diese Nachbearbeitung ist optional, denn in diesem zusätzlichen Schritt muss das PDF gelesen und verarbeitet werden. Wenn das erstellte Dokument nicht BFSG-relevant ist, braucht dieser Schritt nicht gemacht zu werden.
Deshalb kann für Dokumente, die BFSG-relevant sind, in KnowlEdge im Reiter „CTV-Attribute“ diese Nachverarbeitung eingeschaltet werden.
Für die Barrierefreiheit muss eine Grafik in einem Dokument einen Alternativtext haben. Ausnahme: Wenn die Grafik nur dekorativ ist, kann sie als decorative gekennzeichnet werden. Zur Unterstützung bei der Suche nach Grafiken in einer Textkonserve gibt es einen Reiter für Grafiken in der Textanalyse.
Damit ein Screenreader eine Tabelle richtig vorlesen kann, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Bei Tabellen, die aus mehreren Textkonserven aufgebaut werden, muss dafür gesorgt werden, dass die Tabelle in OpenXML so aufgebaut wird, dass der PDF-Konvertierer die Tabelle richtig erstellt. Siehe hierzu die Beschreibung der [mergetable] Anweisung.
Für die Barrierefreiheit ist es wichtig, dass die Gliederung in einem Gesamt-PDF stimmt. Infos hierzu gibt es hier.