Attributierung von Konstrukten

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Bei bestimmten Konstrukten, die in einer Geschäftsvorfall-Steuerung verwendet werden, können Sie neben den Angaben zur Aufgabe des Konstrukts auch einige Anweisungen geben, die Art und Zeitpunkt der Ausführung des Konstrukts betreffen. Diese Möglichkeit gibt es zur Zeit für die Konstrukte Manuelle Entscheidung und Aufruf eines Bausteins.

Die Attributierung ist in zwei Themenkreise aufgeteilt: Ausführung, wo Sie Gültigkeitsdauer und Bearbeitungsfristen festlegen, und Zuordnung zu einer Organisationseinheit.

Ausführung: Start, Gültigkeitsdauer, Frist

Mit den Angaben zur Ausführung legen Sie fest, während welchem Zeitraum der Bausteinaufruf durchgeführt werden soll, wann die Ausführung begonnen werden soll, und wann Sie beendet sein sollte.

  • In der Regel wird ein Konstrukt, das bei der Bearbeitung des Geschäftsvorfalls „an der Reihe“ ist, sofort ausgeführt (direkt starten). Sie können jedoch bestimmen, dass der mit diesem Konstrukt verbundene Arbeitsgang (z.B. Durchführung einer Interaktion) aufgeschoben wird, bis der Sachbearbeiter, die den Arbeitsgang durchführen muss, ihn ausdrücklich startet. In dem Fall wird der Vorgang bei dem Sachbearbeiter in den Postkorb gestellt und wartet dort auf seine Aktivierung.
  • Wenn die Ausführung eines Arbeitsgangs optional ist, also nicht zwingend erforderlich, können Sie angeben, dass der Sachbearbeiter den Arbeitsgang überspringen kann. In dem Fall wird der Sachbearbeiter vor Beginn des Arbeitsgangs gefragt, ob er ihn durchführen möchte, und er kann dies ablehnen. Die Bearbeitung des Geschäftsvorfalls geht dann weiter wie in den nachfolgenden Konstrukten festgelegt.
  • Bei der Bearbeitung eines Geschäftsvorfalls gibt es immer eine Organisationseinheit, die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Verantwortung für diesen Geschäftsvorfall hat. Diese Organisationseinheit kann eine Person oder eine Abteilung sein.
    Wenn die Zuständigkeit wechseln soll, kann hier angegeben werden, dass derjenige, der diesen Arbeitsgang jetzt ausführt, ab sofort auch der Verantwortliche für diesen Geschäftsvorfall sein soll.
    Ist die Option nicht angekreuzt, bleibt die Verantwortung bei dem bisher Verantwortlichen.
  • Die Gültigkeitsdauer legt fest, von wann bis wann ein Arbeitsgang durchzuführen ist. Zum Beispiel könnte für einen bestimmten Zeitraum eine zusätzliche Datenerfassung für statistische Auswertung verlangt werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird dieses Konstrukt dann nicht mehr ausgeführt.
  • Das Prüfdatum gibt an, in welchem Zeitraum die Bearbeitung dieses Arbeitsgangs abgeschlossen sein sollte.

OE-Zuordnung

Durch die Zuordnung zu einer Organisationseinheit legen Sie fest, wer diesen Arbeitsgang erledigen soll, d.h. in wessen Postkorb der Arbeitsgang eingestellt wird:

  • Standardmäßig ist der Geschäftsvorfall-Verantwortliche für die Ausführung des Arbeitsgangs zuständig. Dies kann eine Person oder eine Abteilung/Gruppe sein.
  • Die gleiche Organisationseinheit wie bisher bedeutet, dass die Organisationseinheit, die den vorhergehenden Arbeitsgang durchgeführt hat, auch diesen Arbeitsgang ausführen soll, unabhängig davon, wer zur Zeit für den Geschäftsvorfall verantwortlich ist.
  • Natürlich können Sie auch eine neue Organisationseinheit auswählen. kreuzen Sie dafür ist die Organisationseinheit an; Sie können dann aus dem Listenfeld eine OE auswählen.
  • Sie können die Zuständigkeit auch durch ein Programm ermitteln lassen. Kreuzen Sie dafür wird ermittelt durch an, und wählen Sie die ermittelnde Routine aus.

Bitte beachten Sie, dass Sie hiermit nur die Zuständigkeit für den Arbeitsgang festlegen - die Verantwortlichkeit für den Geschäftsvorfall wird davon nicht berührt. Wenn Sie möchten, dass der Zuständige für den Arbeitsgang auch für den weiteren Ablauf des Geschäftsvorfalls verantwortlich wird, müssen Sie dies auf der Karte Ausführung ankreuzen.

cedge:edit:attributes · Zuletzt geändert: 06.11.2019 13:57

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